Deutscher Hilfsverein Zürich

ÜBER UNS

Über uns

Der 1856 gegründete Deutsche Hilfsverein Zürich ist eine unabhängige Körperschaft schweizerischen Rechts. Er ist mit eigenen Geldmitteln ausgestattet und gehört dem Verband deutscher Hilfsvereine in der Schweiz als Mitglied an.

Mit der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland und der dort für Fürsorgefragen zuständigen Stelle besteht eine Zusammenarbeit.

Seit dem 1. Juli 2022 ist die Winterhilfe Schweiz Partnerin des Deutschen Hilfsvereins Zürich. Die Winterhilfe erhält jährlich einen fixen Betrag, mit dem sie gemäss Statuten des Deutschen Hilfevereins Zürich Unterstützungen leisten kann. 


Im Jahr 1868 hatte der DHV ZH seine Adresse an Mühlebachstrasse 20a in Zürich. Das Foto vermittelt einen Eindruck von diesem ersten überlieferten Standort des DHV ZH. Aufgenommen 1945, zeigt es das Gebäude-Ensemble Mühlebachstrasse 18 und 20. Die beiden Häuser wurden vor 1813 erbaut und 1967 abgetragen. Am Bildrand links ist das 1929 erbaute Wohnhaus Mühlebachstrasse 28 zu sehen, vorne rechts ein 1902 erbautes Magazin.
Quelle:
Baugeschichtliches Archiv, Stadt Zürich, Bildcode BAZ_128660.

Stampfenbachstrasse 69 in Zürich

Im Jahre 1918 bezog der DHV ZH zusammen mit anderen deutschen Hilfsorganisationen das Gebäude Stampfenbachstrasse 69 in Zürich. Details dazu sind in der Chronik «150 Jahre deutscher Hilfsverein Zürich 1856 – 2006», Seite 135, zu lesen. 



Vereinszweck

Nach § 2 seiner Statuten verfolgt der Verein im Sinne der Gemeinnützigkeit den Zweck, deutsche Staatsangehörige in Notfällen zu unterstützen. Der Tätigkeitbereich erstreckt sich auf die Kantone Aargau, Appenzell (beider Rhoden), Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Unterwalden (ob und nid dem Wald), Uri, Zürich, Zug und das Fürstentum Liechtenstein. Im Einzelfall kann auch eine überbrückende Hilfe geleistet werden an solche, die keinen Wohnsitz im genannten Gebiet haben.

Die Unterstützung und Betreuung von in der Schweiz in Not geratenen deutschen Staatsangehörigen ist aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen weitgehend geregelt. Der Schwerpunkt der Aktivitäten des Deutschen Hilfsvereins Zürich besteht daher in der ergänzenden finanziellen Unterstützung von Personen, die sich in Notsituationen befinden, die durch die öffentliche Fürsorge nicht befriedigend behoben werden können.

Die Antragstellung sollte daher via Sozialfürsorgestelle der Wohngemeinde oder durch eine Sozialinstitution erfolgen. Dies erleichtert die Beurteilung. 

Die Unterstützung erfolgt in der Regel durch einmalige Zuwendungen. Damit soll erreicht werden, akute Notsituation in den Griff zu bekommen.

Ausbildungsunterstützung und Darlehn werden in der Regel nicht gewährt. Auch bietet der Deutsche Hilfsverein Zürich keine Beratung oder Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen an.

Statuten

Die Statuten geben Aufschluss über den Vereinszweck des DHV ZH und regeln die Struktur sowie die Finanzierung.

Vorstand

Der Vorstand des DHV ZH besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre.
Vorstandsmitglieder sind derzeit:

Katrin Engelhardt, Sekretariat, Internet

Kira Jürgensen Gouveia, Vertreterin der Deutschen Botschaft Bern

Selina Kadgien, Sozialexpertin

Dr. Joachim Kreuter, Präsident

Thea Kreuter, Internet, Sekretariat

Daniela Krug, Aktuarin

Ekkehard Werner, Vizepräsident & Schatzmeister

Ehrenpräsident

Manfred Gutermuth war über vier Jahrzehnte Vorstandsmitglied des DHV ZH, davon amtete er 28 Jahre als Vereinspräsident. Aufgrund seines langjährigen Engagements und seiner erfolgreichen Arbeit für den Verein wurde Manfred Gutermuth an der Mitgliederversammlung 2021 zum ersten Ehrenpräsidenten des DHV ZH ernannt. Die Wahl erfolgte einstimmig.

Revisoren

Die Revison des Deutschen Hilfsvereins Zürich (DHV ZH) besteht aus einem oder zwei Revisoren. Diese prüfen die Jahresrechnung und den Vermögensstand. Sie erstellen zuhanden der Mitgliederversammlung den Revisorenbericht und beantragen Annahme oder Ablehnung der Jahresrechnung. Die Revisoren werden von der Mitglieder-versammlung gewählt, die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Derzeit amten als Revisoren:

Manfred Gutermuth

Ehrenpräsident

Diego A. Gutiérrez

Revisor

Dr. Hubert Rheimheimer

Revisor

Wer kann Mitglied werden?

Personen, die das Ziel des Deutschen Hilfsvereins Zürich mittragen wollen, können die Mitgliedschaft beantragen, unabhängig von ihrer Nationalität.


 Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Über die Aufnahme neuer Mitglieder beschliesst der Vorstand. Mitgliedschaftsanträge können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. 


Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei und auch sonst frei von Verpflichtungen. Lediglich die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung ist erwünscht, aber nicht obligatorisch. Durch eine Mitgliedschaft im Deutschen Hilfsverein Zürich können Sie sich - praktisch aufwandslos - sozial engagieren.


Derzeit hat der Verein rund 80 Mitglieder.

Die Mitgliedschaft können Sie unter folgenden Button beantragen.

Sollten Sie zuvor noch Fragen haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.